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Ist Ihr Ausweis noch gültig?
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass gehört zum Urlaubsgepäck!
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisepässe, Personalausweise und Kinderreisepässe. Abgelaufene Dokumente können auf keinen Fall verlängert werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jedes Land die Einreise nur mit dem Personalausweis gewährt. Manche Urlaubsländer verlangen statt des Personalausweises einen gültigen Reisepass. Welche Länder dies sind, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro oder unter auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Beachten Sie: Ab Antragsstellung dauert die Bearbeitung und Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen bei der Bundesdruckerei etwa vier bis acht Wochen.
Wer kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann sich einen vorläufigen Personalausweis bzw. einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Diese Dokumente sind jedoch nur kurzfristig gültig! Vor Antragstellung muss abgeklärt werden, ob das Einreiseland vorläufige Dokumente akzeptiert. Info's finden Sie hier oder im Reisebüro
Wie beantrage ich einen Reisepass oder Personalausweis?
Zur Antragstellung muss der Antragsteller persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach den sogenannten ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund)
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- die Verwaltungsgebühr in jeweiliger Höhe
- bei Geburten im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- bei Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen für Kinder muss das Einverständnis beider Personenberechtigten bzw. die gerichtliche Sorgerechtserklärung vorliegen.
Wichtig beim Abholen:
Damit wir Ihnen Ihren Personalausweis bzw. Reisepass aushändigen können, benötigen wir Ihre abgelaufenen Dokumente.
Gebühren und Gültigkeit:
Reisepass für Personen unter 24 Jahre 37,50 € - 6 Jahre Gültigkeit
Reisepass für Personen über 24 Jahre 70,00 € - 10 Jahre Gültigkeit
Vorläufige Reisepässe 26,00 € - 1 Jahr Gültigkeit
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre 22,80 € - 6 Jahre Gültigkeit
Personalausweis für Personen über 24 Jahre 37,00 € - 10 Jahre Gültigkeit
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € - 3 Monate Gültigkeit
Alte Kinderausweise und bereits abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.
Bitte beachten Sie auch, dass beim Beantragen eines Personalauswei/Reisepass beide Elternteile unterschreiben müssen und jeweils eine Ausweiskopie zur Überprüfung der Unterschrift vorgelegt werden muss. Zur Ausstellung benötigen wir auch die Augenfarbe und die Körpergröße des Kindes. Ist das Kind über 6 Jahre alt, benötigen wir auch dessen Unterschrift und Fingerabdrücke.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass evtl. Probleme an der Grenze entstehen können, wenn sich der Passinhaber auf dem Passbild des Ausweisdokumentes nicht mehr ähnlich sieht. Kindereinträge im Reisepass der Eltern haben ihre Gültigkeit verloren, auch wenn der Pass noch gültig ist. Seit 26. Juni 2012 müssen alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Zu Ihrer Information:
Länder- und Reiseinformationen sowie Sicherheitshinweise und Reisewarnungen können hier abgerufen werden.